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Grabstelle
Wenn nicht bereits vorhanden, suchen Sie eine Grabstelle zusammen mit unserem/r Kirchendiener/in aus. Sie sollten dabei schon wissen, ob sie ein einstelliges oder mehrstelliges Grab wünschen und welche Bestattungsart sie möchten. Auf unseren Friedhöfen sind verschiedene Grabarten möglich, bitte besprechen Sie dies vor Ort.
Die Mindestliegedauer bei einer Erdbestattung beträgt 30 Jahre, bei einer Urnenbestattung 20 Jahre.
Zu bedenken sind auch immer die besonderen Vorschriften unserer Friedhofssatzung, was die Gestaltung der Grabstellen angeht.

Grabarten
Folgende Grabarten sind bei uns möglich:
– Wahlgrab („klassische Grabstelle“, weitgehend freie Gestaltung), ein- oder mehrstellig
– Rasenwahlgrab mit und ohne Pflanzstreifen (ähnlich Urnengrab, aber Sargbestattung möglich)
– Urnengrabstelle (Einschränkungen hinsichtlich der Gestaltung)
– Urnengemeinschaftsgrab („anonymes“ Rasengrab, zentraler Gedenkstein)

Gebühren
Die Grabnutzungsgebühr und Friedhofsunterhaltungsgebühr wird in der Regel in einer Summe für die gesamte Liegezeit fällig. Die Höhe dieser Gebühren richtet sich nach Grabart und Grabbreite.
Wenn Sie Fragen dazu haben: Das gesamte Friedhofsrechnungswesen wird für unsere Gemeinden durch die Kirchenkreisverwaltung in Breklum durchgeführt, unsere Gemeinden zahlen für diese Dienstleistung an den Kirchenkreis. Zuständig ist Herr Petersen – ein echter Experte in Bestattungsfragen und noch nett dazu (spricht auch plattdeutsch). Bei Fragen – auch zur Satzung – erreichen Sie ihn am besten unter 04671 – 60 29 301.

Zuständigkeiten
Die Kirchenkreisverwaltung in Breklum regelt die Formalia und das Rechnungswesen. Für weitergehende inhaltliche Bestimmungen sind die Kirchenvorstände vor Ort zuständig. Sie entscheiden auch über besondere Anträge.

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