Grundsätzliches
Kircheneintritt und Kirchenaustritt sind sehr weitreichende Entscheidungen - oder sollten es zumindest sein. Beides sollte reiflich durchdacht und dann auch zumindest für sich selbst begründbar sein. Beide Entscheidungen haben Folgen, die oft nicht gleich bedacht oder auch verdrängt werden. Damit sind keineswegs nur irgendwelche kirchlichen "Dienstleistungen" gemeint.


Kircheneintritt

Ich bin noch nicht getauft. Kann ich auch so eintreten?
Nein, Sie werden erst durch die Taufe Mitglied der Kirchengemeinde. Leider denken immer noch viele, die Taufe ist nur für kleine Kinder da: das ist keineswegs so. Bevor Sie sich taufen lassen, sollten Sie aber wissen, was Sie tun, und deshalb wird der Pastor/die Pastorin in der Regel mit Ihnen einige Gespräche führen. Ich selbst habe schon einige Erwachsenentaufen gehabt (ältester: 76), die Gespräche vorher sind meist sehr gut und wertvoll.
Wenn Sie sich zur Taufe entschieden haben, werden Sie normalerweise in der Kirche getauft (Extra-Taufgottesdienst oder im normalen Gemeindegottesdienst). Die Taufe begründet dann auch die Kirchenmitgliedschaft.

Ich war vor Jahren ausgetreten. Wie kann ich wieder in die Kirche eintreten?
"Neu getauft" werden müssen Sie nicht (wie immer noch welche glauben), Voraussetzung ist aber, denke ich, daß Sie es wirklich innerlich möchten und auch dazu stehen und nicht nur irgendwelche kurzfristig-praktischen Gründe haben (Arbeitsverhältnis "bei Kirchens", Amtshandlungen etc.).
Tun Sie es bitte wirklich nur, wenn SIE es wollen und dazu stehen.
Der Eintritt selbst erfolgt beim zuständigen Ortspastor/in, mit denen in der Regel ein Gespräch vereinbart wird. Bei der Gelegenheit ist es dann auch sinnvoll, gleich mal einen der nächsten Abendmahlsgottesdienste in den Blick zu nehmen, durch die Teilnahme am Abendmahl nämlich wird die volle Kirchengemeinschaft wiederhergestellt.


Kirchenaustritt

(Ich werde hier nicht eingehen auf die ellenlangen Abhandlungen erklärter Kirchenhasser, die mittels des Griffes in die Kirchengeschichte versuchen zu beweisen, wie verbrecherisch "die Kirche" schon immer gewesen sei und daß der Austritt die absolut zwingende Konsequenz jedes humanistisch gesonnenen Wesens sei. Um zu diesen Diskussionen zu kommen, reicht jede Internetsuchmaschine aus. Hier geht es allein um die alltäglichen Äußerungen, mit denen ich im Laufe doch schon einiger Jahre konfrontiert wurde und die mich häufig fast noch mehr ärgern, weil sie so harmlos klingen...)

"nur wegen des Geldes..."
Die ewige Begründung "nur wegen des Geldes...", die immer wieder zu hören ist, macht einen Austritt für eine im Egoismus und Gelddenken verwurzelte Gesellschaft zwar einsehbarer, für uns als Kirche jedoch ist sie nur schwer akzeptierbar. Abgesehen davon, daß die allerwenigsten Gemeindeglieder überhaupt Kirchensteuern zahlen (nämlich nur die mit Einkommen), wird hier der Gedanke der Solidarität unter Christen eben mal so weggeworfen. Mit um so stärkerer Betonung werden dann "im Notfall" natürlich wieder kirchliche Leistungen eingefordert - schließlich sei die Kirche ja der Nächstenliebe verpflichtet...
Auffällig ist, daß es meist die sind, die sehr gut verdienen, die so argumentieren. Nur ganz selten sind Menschen wirklich so arm, daß sie die Kirchensteuer hart ankommt (aber dann sind sie ja auch steuerlich meist an der unteren Grenze).
Nein, die so schnell herbeigeholte Ausrede "nur wegen des Geldes" ist oft nur eine Maske, hinter der sich ein tiefer und weitreichender Entfremdungsprozeß vom Glauben versteckt. Diese Entfremdung ist freilich quer durch die Gemeinden bei Mitgliedern und Nichtmitgliedern zu beobachten und kommt selbstverständlich auch immer wieder bei anderen kirchlichen Gelegenheiten zutage; und zwar nicht nur bei den Gemeindegliedern, sondern leider auch bei den Hauptamtlichen.

"Ich kann auch ohne Kirche Christ sein"
Man hört es ja oft, auch bei Mitgliedern, und das Plausible an dieser Äußerung scheint ihre Unangreifbarkeit zu sein. War nicht auch Martin Luther aufgestanden gegen den ganzen Machtapparat einer Amtskirche, die sich anmaßte, die Beziehungen des Gläubigen zu Gott zu regulieren?
Und doch hat eben dieser Martin Luther gerade nicht sein Leben lang mit der Wahrheit des Evangeliums gerungen, um "ohne Kirche" Christ zu sein, sondern, damit in seiner Kirche das Evangelium "rein und lauter" verkündigt würde und die Sakramente recht gehalten werden (d.h. damit sie wieder Kirche wird).
Das heißt, Luther kämpfte dafür, daß Kirche ist. Aber eben in ihrer rechten Form und Begrenzung.
Ohne andere Menschen nur "seinen Glauben" zu haben (interessant übrigens, was Menschen dann tatsächlich sagen, wenn man sie fragt, was denn "Ihr" Glaube sei): das entspricht nicht gerade dem, was wir im Glaubensbekenntnis als "Gemeinschaft der Gläubigen" bekennen und ist auch dem Evangelium geradezu feind.

Welche kirchenrechtlichen Folgen hat so ein Austritt?
Sie werden nun meldetechnisch nicht mehr als ev./lt geführt, sondern als oa oder vd. Sie können zukünftig weder kirchliche Ämter wahrnehmen (weder Ehrenämter noch berufliche Positionen), sie verlieren das Recht, Taufpate zu werden, Ihre Kinder können nur getauft werden, wenn Ihr Partner in der Kirche ist, kirchliche Trauungen können nicht stattfinden, sie können nicht kirchlich beigesetzt werden und verlieren das Recht, am Abendmahl teilzunehmen.
Aber, wenn es Ihnen ernst ist mit Ihrem Austritt, sollte Ihnen das alles eigentlich egal sein...

"Mein/e Pastor/in ist so schrecklich..."
Grundsätzlich: Pastoren sollen Wegweiser zu Christus hin sein. Durchaus möglich, daß dieser Wegweiser auch mal krumm und schief ist. Hauptsache, man kann lesen, was draufsteht.
Sollte die Beziehung zu einem Pastor schwierig sein oder seine Verkündigung nicht bibeltreu sein, so ist es oftmals besser, die Gemeinde zu wechseln, als aus der Kirche auszutreten. Auch dies ist mit einem ganz einfachen Meldebogen möglich. Gehen Sie zu Ihrer neuen "Wunschgemeinde" und reden Sie mit dem/r dort ansässigen Pastor/in. "Ihre" Kirchengemeinde ist dann nicht mehr die Wohnsitzgemeinde, sondern die von Ihnen gewünschte.

Wie kann ich aus der Kirche austreten?
Wenn Sie sich innerlich von der Kirche geschieden haben, ist es konsequent, auszutreten.
Also wie nun austreten? Sie müssen dazu auf Ihrem Standesamt dem Beamten gegenüber ausweisen (Perso o.ä.) und Ihren Austritt erklären und eine Verwaltungsgebühr zahlen. Das war's auch schon.
Leider wurde dieser für eine Gemeinde doch wichtige und wesentliche Schritt in die Standesämter verlegt.
Sie würden Ihrem Pastoren/Ihrer Pastorin allerdings einen großen Gefallen tun, wenn Sie vielleicht Hinweise auf Ihre Gründe geben würden (habe ich leider erst zweimal erlebt, aber wir haben hier auch wenig Austritte, weniger als Wiedereintritte).
Einige Zeit später wird dann ein Meldebogen an die Kirchengemeinde weitergeleitet, dann informiert der Pastor/die Pastorin seinen/ihren Kirchenvorstand. In einigen Gemeinden wird der Austritt dann auch von der Kanzel abgekündigt, bei uns in Enge und Stedesand nicht.